Diese Fachinformation dient der VEFK als Leitfaden zur Erfüllung der relevantesten Aufgaben im Bereich der Elektro- Sicherheitsorganisation
Jeder Unternehmer muss sicherstellen, dass sein Unternehmen alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Regelwerke einhält. Nichteinhaltung kann rechtliche Konsequenzen haben und das Ansehen des Unternehmens beeinträchtigen. Abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Mitarbeitende vor „Gefahr für Leben und Gesundheit“ geschützt werden. Dies betrifft insbesondere die elektrotechnische Sicherheit. Verfügt der Unternehmer nicht über die nötige Fachqualifikation, muss er die damit verbundenen Pflichten an eine fachlich geeignete und zuverlässige Person, wie eine Elektrofachkraft, übertragen – in jedem Betrieb, ob Handwerk oder Großunternehmen.